01
Die Stadtverwaltung entwickelt eine Systematik für den Inflationsausgleich und die Personalkostendynamisierung in der institutionellen Förderung, die eine angemessene Erhöhung für die jeweiligen Institutionen ermöglicht. Eine Änderung der entsprechenden Richtlinie wird dem Stadtrat spätestens zum Ende 1. Quartal 2025 vorgelegt.
02
Die Stadtverwaltung prüft eine haushälterische Dynamisierung der verschiedenen weiteren Kulturförderprogramme der Stadtverwaltung Erfurt sowie Zuschüsse sonstiger begünstigter Dritter im Zusammenhang von möglichen Kostenentwicklungen. Eine mögliche entsprechende Regelung ist dem Stadtrat spätestens zum Ende des 1. Quartal 2025 vorzulegen.
03
Prüfauftrag: Im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt 2025 erstellt die Kulturdirektion eine Übersicht über gegebenenfalls gestiegene Bedarfe für Personalkosten a) in der institutionellen Förderung, b) der übrigen Kulturförderprogramme und c) sonstiger begünstigter Dritter, sofern diese nicht bereits im Rahmen der Haushaltsanmeldungen durch das Finanzdezernat berücksichtigt werden konnte.
Begründung:
Die Kulturförderung mit diversen Förderinstrumenten, insbesondere der institutionellen Förderung, im Kulturbereich ist ein essenzieller Bestandteil der Kulturpolitik unserer Stadt. Sie ermöglicht es den geförderten Institutionen, ihre kulturellen Angebote aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Jedoch haben sich in den letzten Jahren die finanziellen Rahmenbedingungen durch die Inflationsentwicklung erheblich verändert. Um eine nachhaltige und bedarfsgerechte Unterstützung sicherzustellen, ist es notwendig, eine Systematik für den Inflationsausgleich in die Kulturförderrichtlinien aufzunehmen.
Notwendigkeit eines rechtssicheren Inflationsausgleichs
Die Stadtverwaltung Erfurt hat in ihrer Antwort auf eine Anfrage (DS 2783/23) bestätigt, dass ohne eine entsprechende Regelung in der Kulturförderrichtlinie die Summen für eine angemessene Erhöhung der Fördermittel nicht ermittelt und automatisch für den Haushalt angemeldet werden können. Dies führt dazu, dass Erhöhungen pauschal und ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Bedarfe erfolgen müssen. Ein solcher Ansatz, mit der „Gießkanne“ verteilt, ist weder effizient noch gerecht und berücksichtigt nicht die unterschiedlichen Bedürfnisse der geförderten Institutionen.
Eine angemessene und auskömmliche Finanzierung der Kulturförderung ist von zentraler Bedeutung, um Künstlerinnen und Künstler gleichberechtigt zu unterstützen. Ohne eine entsprechende Anpassung der Fördermittel besteht die Gefahr, dass insbesondere diejenigen Künstlerinnen und Künstler benachteiligt werden, die auf ihre Kunst als Lebensgrundlage angewiesen sind. Eine lebendige und vielfältige Kulturszene trägt nicht nur zur kulturellen Bereicherung unserer Stadt bei, sondern hat auch erhebliche positive wirtschaftliche Effekte, insbesondere durch den Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen.
Zur Beschlusspunkt 01:
Ein wesentlicher Bestandteil der institutionellen Förderung sind regelmäßig die Personalkosten. Diese steigen regelmäßig aufgrund von Tarifentwicklungen und allgemeinen Kostenentwicklungen. Eine systematische Berücksichtigung dieser Kostensteigerungen ist daher unerlässlich, um die Stabilität und Qualität der kulturellen Angebote zu gewährleisten. Ohne eine automatische Anpassung besteht die Gefahr, dass Institutionen gezwungen sind, Personal abzubauen oder mindestens Stundenanteile zu gestalten, was langfristig die kulturelle Vielfalt und Qualität in unserer Stadt gefährdet.
Zu Beschlusspunkt 02:
Es bedarf der Prüfung einer Regelung, die sicherstellt, dass Fördermittelnehmer kontinuierlich und in gleichbleibender Qualität gefördert werden können. Nur so kann gewährleistet werden, dass die kulturellen Einrichtungen ihre Projekte langfristig planen und umsetzen können. Eine kontinuierliche und verlässliche Förderung ist die Basis für eine nachhaltige kulturelle Entwicklung und Innovation. Hierzu könnte der entsprechende Haushaltsansatz dynamisiert werden.
Zu Beschlusspunkt 03:
Um im Nachtragshaushalt 2025 eine fundierte und bedarfsgerechte Erhöhung der Fördermittel durch den Stadtrat zu ermöglichen, muss die Verwaltung die tatsächlichen Bedarfe ermitteln. Dies betrifft sowohl die institutionelle Förderung als auch die übrigen Kulturförderprogramme und sonstige begünstigte Dritte. Eine solche Ermittlung ist unerlässlich, um die Mittel zielgerichtet und effizient einzusetzen und eine faire Verteilung sicherzustellen.
Stellungnahme vorhanden
Zum Vorgang: https://buergerinfo.erfurt.de/bi/vo0050.php?__kvonr=58105
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