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Die in der Anlage 1 befindliche 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse wird beschlossen.
Begründung:
Gemäß § 34 i. V. m.§22 Abs.1 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung besteht die Verpflichtung des Stadtrates, sich eine Geschäftsordnung zu geben.
Aus den Erfahrungen der letzten Wahlperiode wird vorgeschlagen, die Größe und Zuschnitte der Ausschüsse zu ändern.
Zusammen mit: CDU, SPD & Piraten, Die Linke, Mehrwertstadt
Zum Vorgang:
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