Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Anfang des Jahres hat der Stadtrat die Haushaltssatzung 24/25 beschlossen, die durch das Landesverwaltungsamt bestätigt wurde. Regelmäßig erfolgen Nachtragshaushalte zu Doppelhaushalten, diese scheinen auch aktuell aufgrund entsprechend weitreichenden Änderungen einnahme- und ausgabeseitig angebracht.
Vor dem Hintergrund habe ich folgende Fragen an die Stadtverwaltung:
- Inwieweit und unter welchen zu berücksichtigenden finanziellen Entwicklungen plant der Finanzdezernent einen Nachtragshaushalt 2025?
- Welche Schwerpunkte planen der Oberbürgermeister und der Finanzdezernent für den Nachtragshaushalt?
- Wie gestaltet sich die entsprechende Zeitleiste? (Bitte aufschlüsseln nach Anmeldefrist Dezernate, Beschluss DBOB, Haushaltseinbringung, Beratung in den Ausschüssen und Beschlussfassung durch den Stadtrat.)
Antwort liegt vor
Zum Vorgang: https://buergerinfo.erfurt.de/bi/vo0050.php?__kvonr=57880
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