Anfrage: Nachtragshaushalt 2025: Kann die Haushaltssatzung noch in diesem Jahr beraten werden?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Anfang des Jahres hat der Stadtrat die Haushaltssatzung 24/25 beschlossen, die durch das Landesverwaltungsamt bestätigt wurde. Regelmäßig erfolgen Nachtragshaushalte zu Doppelhaushalten, diese scheinen auch aktuell aufgrund entsprechend weitreichenden Änderungen einnahme- und ausgabeseitig angebracht.

Vor dem Hintergrund habe ich folgende Fragen an die Stadtverwaltung:

  1. Inwieweit und unter welchen zu berücksichtigenden finanziellen Entwicklungen plant der Finanzdezernent einen Nachtragshaushalt 2025?
  2. Welche Schwerpunkte planen der Oberbürgermeister und der Finanzdezernent für den Nachtragshaushalt?
  3. Wie gestaltet sich die entsprechende Zeitleiste? (Bitte aufschlüsseln nach Anmeldefrist Dezernate, Beschluss DBOB, Haushaltseinbringung, Beratung in den Ausschüssen und Beschlussfassung durch den Stadtrat.)


Antwort liegt vor

Zum Vorgang: https://buergerinfo.erfurt.de/bi/vo0050.php?__kvonr=57880

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