Anfrage: Umsetzung des neuen Selbstbestimmungsgesetzes in der Stadt Jena

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Die Zahlen der Namen- und Personenstandsänderungen nach TSG sind seit der Ankündigung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) niedrig, während die Zahlen derjenigen, die sich in Umfragen als trans*, inter oder nichtbinär outen, steigen. Es ist also davon auszugehen, dass in den ersten Wochen und Monaten nach Inkrafttreten des SBGG zunächst überdurchschnittlich viele Personen eine Namens- und Personenstandsänderung nach SBGG beantragen. Viele Betroffene warten seit vielen auf diese Möglichkeit. Eine schnelle und der Sache angemessen sensible Antragsbearbeitung ist daher für diese Menschen essenziell, jeder weitere Tag Warten verlängert die psychische Belastung. Mich interessiert daher, ob und wie sich die Stadtverwaltung darauf vorbereitet.

Ich bitte daher um Informationen und Klärung zu folgenden Punkten:

  1. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Anträge schnell abzuarbeiten und viele Termine zu ermöglichen? Falls keine ergriffen wurden: warum nicht?
  2. Wie, wann und durch wen werden die Mitarbeiter*innen, welche die Anträge bearbeiten und mit den Antragsteller*innen in Kontakt sind, fortgebildet zum sensiblen Umgang mit trans*, inter und nichtbinären Personen?
  3. Können Menschen mit ständigem Wohnsitz in Jena, die jedoch nicht in Jena (aber in Deutschland) geboren wurden, ihre neue Geburtsurkunde nach der Namens- und Personenstandsänderung in Jena beantragen? Wie verhält sich das für Menschen, die nicht in Deutschland geboren wurden, aber die Kriterien in §1 (3) SBGG erfüllen?

Zum Vorgang: https://sessionnet.owl-it.de/jena/bi/to0050.asp?__ktonr=88525&smcspf=4

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