Antrag: Satzung des Ausländerbeirats: Mitbestimmung verbessern und Arbeitsfähigkeit sicherstellen

01

Die Anlage 7 zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – Satzung des Ausländerbeirats der Landeshauptstadt Erfurt – wird gemäß der Anlage 1 zur Drucksache geändert.

02

Die Anlage 8 zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt – Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Landeshauptstadt Erfurt – wird gemäß der Anlage 2 zur Drucksache geändert.

Begründung:

Bezüglich der konkreten Änderung sei auf die Anlagen 1 und 2 sowie insbesondere die Synopse in Anlage 3 verwiesen. Eine fristgemäße Beschlussfassung zum Wirksamwerden vor der Neuwahl des Erfurter Ausländerbeirats ist im Auguststadtrat notwendig.

Seit Jahren wird von Migranten beschrieben, dass der Erfurter Ausländerbeirat, bedingt durch dessen Struktur, nur unzureichend arbeitsfähig ist und die Herausforderungen für Migranten in Erfurt unzureichend politisch adressieren kann. Dementsprechend werden die Chancen des Ausländerbeirats auf politische Mitbestimmung als dementsprechend nicht ausreichend erfüllt angesehen. Nach Kenntnis der Fraktionen konnten immer wieder Sitzungen aufgrund von Beschlussunfähigkeit nicht stattfinden. Verbunden mit diesem Eindruck steht auch, dass die Wahlbeteiligung zu den vergangenen Jahren gering ausfiel und auch bei der angesetzten Wahl zum Ende dieses Jahres vor dem oben beschriebenen Hintergrund keine höhere Wahlbeteiligung zu erwarten ist. Ferner bildet die aktuelle Satzung migrantische Perspektiven dahingehend unzureichend ab, dass insbesondere Personen mit Migrationshintergrund und deutscher Staatsangehörigkeit bisher nicht berücksichtigt wurden. Beispielsweise die Satzung in Jena bietet hier einen geeigneten Rahm zur Erweiterung der Mitbestimmung und Perspektiven. Entsprechend greifen die vorgeschlagenen Satzungsänderungen diese auf.

Eine grundsätzliche Satzungsreform soll dem Ausländerbeirat überlassen bleiben, jedoch wird Änderungsbedarf hinsichtlich der Zusammensetzung und des Wahlrechtes aktuell deutlich, die vor der Neuwahl des Beirats vor oben genannten Gründen umzusetzen sind. In diesem Rahmen werden nach erfolgter Rücksprache mit Angehörigen des Berats und migrantischer Communitys folgende Satzungsänderungen vorgeschlagen, um künftig die Mitbestimmung zu stärken und insbesondere die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen.

Das betrifft in den entsprechenden Satzungsänderungen insbesondere die Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund und deutscher Staatsangehörigkeit entsprechend der Satzung der Stadt Jena, hierbei von maximal vier Personen (Erhöhung nur durch Einbürgerung während der Amtsperiode zulässig) und einer entsprechenden Aufstockung der Mitgliederzahl aus der Einwohnerschaft von vier Personen; dementsprechende Änderungen in der Wahlordnung für aktives und passives Wahlrecht von Menschen mit Migrationshintergrund und deutscher Staatsangehörigkeit Beratende Funktion der Stadtratsfraktionen durch Änderung der Stimmberechtigung in beratende Teilnahme am Ausländerbeirat, zur Anbindung der Stadtratsfraktionen und Sicherstellung der Interessenswahrung als Selbstvertretung von Migranten; zugleich wird die Anzahl der zu entsenden beratenden Mitglieder auf die Anzahl der im Stadtrat vertreten Fraktionen angehoben Einführung eines Ehrenvorsitzenden zur Ausweitung der Repräsentation des Beirats im öffentlichen Leben, bei Veranstaltungen, bundesweiten Fachkonferenzen oder Feierlichkeiten der Landeshauptstadt Erfurt.

Zusammen mit: CDU, SPD & Piraten, Die Linke

Zum Vorgang: https://buergerinfo.erfurt.de/bi/vo0050.php?__kvonr=57988

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