Sehr geehrter Herr Landrat,
der diesjährige Februar mit seiner Rekordwärme hat dafür gesorgt, dass 2024 auch im Kreis Gotha die Wanderung der Amphibien und Lurche (u. a. Erdkröte, Gras- und Wasserfrosch, Teich-, Kamm- und Bergmolch) so früh wie selten begonnen hat.
Das führt, wie in jedem Jahr, dazu, dass in den durch Straßenverkehr betroffenen Hauptwanderungsgebieten – im Bereich der Cumbacher Teiche zwischen Ernstroda und Schnepfenthal L( 1025), an den Reinhardsbrunner Teichen bei Reinhardsbrunn (Friedrichroda, L 1025) und der Erlebachwiese/Erlebachteich zwischen Ohrdruf und Crawinkel (B 88) mobile Amphibienschutzzäune überwiegend durch im Naturschutz engagierte Ehrenamtliche mit erheblichem Aufwand errichtet und betreut werden müssen, um Verluste bei gesetzlich geschützten Lurchen (auch FFH-Arten wie der Kammmolch) durch Straßentod so gering wie möglich zu halten.
Diese sind jedoch im Bereich zwischen Ernstroda und Schnepfenthal, wo sich die Schutzvorrichtung über eine Länge von 1,6 km! erstreckt, in diesem Jahr bereits erheblich ausgefallen, da aufgrund des außergewöhnlich zeitigen Frühjahrs- und dem damit einhergehenden Wanderungsbeginn selbst die frühzeitige Aufstellung der Schutzzäune Mitte Februar schon zu spät kam.
Nicht umsonst stellen Amphibien die am stärksten gefährdete Wirbeltiergruppe war. Deren Vorkommen sind jedoch schon seit den 1980er Jahren stark rückläufig – ein Trend, der sich auch aufgrund der menschengemachten Klimakrise seit vielen Jahren nochmals deutlich fortgesetzt hat, wie die für den Kreis Gotha teils von 1988 an vorliegenden Zahlen belegen.
Dabei steht für Straßen, an denen es an stationären Amphibienleiteinrichtungen fehlt – im Kreis Gotha sind solche nur in vier Fällen in verschiedenen Bereichen der B 88, der B 247 und in der Ortslage Weingarten vorhanden – , so lange kein weiterer Neubau erfolgt. zumindest mi Bereich der Kreis- und Landesstraßen eine sehr wirkungsvolle Alternative für den Amphibienschutz zur Verfügung.
Mit dieser lässt sich zum einen die aufwändige und arbeitsintensive, jährlich wiederkehrende Errichtung von Amphibienschutzzäunen, zum anderen die unnötige Inanspruchnahme von ehrenamtlichem Engagement vermeiden: die temporäre Sperrung betroffener Straßenabschnitte von Kreis- und Landesstraßen sowie die Umleitung des Verkehrs mi fraglichen Zeitraum. Diese Verfahrensweise wird seit Jahrzehnten erfolgreich in zahlreichen Bundesländern praktiziert.
Wir fragen den Landrat:
- Sieht die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises, bspw. im Bereich der L 1025 zwischen Ernstroda und Schnepfenthal, gemeinsam mit dem verantwortlichen Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) Möglichkeiten, während der Amphibienwanderung eine, zumindest stundenweise Straßensperrung während der Abend- und Nachtzeit sowie den frühen Morgenstunden und die damit verbundene Umleitung des Verkehrs zu realisieren? Wenn nein, warum nicht?
- Sind dem Straßenverkehrs- und Umweltamt des Landkreises aktuell weitere Vorkommen von Lurchen (Amphibien) bekannt, die von Kreisstraßen spürbar tangiert werden? Wenn ja, wie würde in diesen Fällen eine temporäre Straßensperrung zum Amphibienschutz bewertet?
- Wie bewertet das Straßenverkehrsamt des Landkreises die Situation in Weingarten, wo die an der dortigen Kreisstraße vorhandene stationäre Leiteinrichtung aufgrund zu kurzer Länge die Amphibienwanderung um den in der Ortslage befindlichen Dorfteich über die Straße nicht vollständig verhindert? Ist in dem fraglichen Bereich bis zu einer wünschenswerten Verlängerung stationären Amphibienleiteinrichtung eine temporäre Straßensperrung realisierbar?
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